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Grundversicherung Der Abschluss der Grundversicherung ist gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch (sog. KVG- Obligatorium) und muss bei einem anerkannten Schweizer-Krankenversicherer beantragt werden. Dem Beitritt hat jeder Krankenversicherer vorbehaltlos zuzustimmen, vorausgesetzt die zu versichernde Person ist im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnansässig. Sie umfasst Leistungen um gesund zu werden bzw. zu bleiben und deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Daher auch der Name "Grundversicherung". |
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