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 Grundversicherung

 
 Der Abschluss der Grundversicherung ist gemäss Krankenversicherungsgesetz
 (KVG) für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch (sog. KVG-
 Obligatorium) und muss bei einem anerkannten Schweizer-Krankenversicherer
 beantragt werden. Dem Beitritt hat jeder Krankenversicherer vorbehaltlos
 zuzustimmen, vorausgesetzt die zu versichernde Person ist im Tätigkeitsgebiet
 des Versicherers wohnansässig.
 Sie umfasst Leistungen um gesund zu werden bzw. zu bleiben und deckt die
 grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Daher auch
 der Name "Grundversicherung".


 

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