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 Spitalzusatzversicherungen

 
 Mit dem Abschluss der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung haben Sie
 freie Spitalwahl innerhalb des Kantons Wallis. Ein ausserkantonaler
 Spitalaufenthalt ist nur bei einem Notfall oder bei medizinisch indiziertem und
 angeordnetem Transfer in ein Universitätsspital gedeckt (die Bewilligung des
 kantonalen Vertrauensarztes muss vorliegen!).
 Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss der Ospita-Spitalzusatzversicherung,
 damit Sie jederzeit und ohne spezielle Bewilligung landesweit den Spital Ihrer
 Wahl aufsuchen können.


 

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