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Produkte
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Spitalzusatzversicherungen Mit dem Abschluss der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung haben Sie freie Spitalwahl innerhalb des Kantons Wallis. Ein ausserkantonaler Spitalaufenthalt ist nur bei einem Notfall oder bei medizinisch indiziertem und angeordnetem Transfer in ein Universitätsspital gedeckt (die Bewilligung des kantonalen Vertrauensarztes muss vorliegen!). Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss der Ospita-Spitalzusatzversicherung, damit Sie jederzeit und ohne spezielle Bewilligung landesweit den Spital Ihrer Wahl aufsuchen können. |
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